Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen der Ocean‘s Eleven GmbH

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Ihr Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen in den Reisevertrag bestätigen Sie mit Ihrer Reiseanmeldung.


1. Vertragsschluss

Die Angebote auf unserer Website bzw. in unseren Prospekten sind freibleibend. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage unserer Leistungsbeschreibungen und Preisangaben verbindlich an. Die Buchung ist grundsätzlich nur schriftlich per eMail, Brief oder online über die Homepage möglich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch uns zustande. Die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung und der Rechnung.

Bitte prüfen Sie die erhaltene Buchungsbestätigung. Für den Fall, dass der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung abweicht und wir Sie auf diese Änderungen hinweisen, kommt der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb einer Frist von 7 Tagen die Annahme erklären. Die Annahme kann auch durch Zahlung der Anzahlung, bzw. des Reisepreises erklärt werden.

 
2. Zahlungsbedingungen

Mit dem Zustandekommen des Vertrags, in der Regel also mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Reisepreises fällig, die binnen einer Woche, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, zu bezahlen ist.

Der Restbetrag wird ohne nochmalige Aufforderung 31 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchung innerhalb von 31 Tagen vor Reiseantritt wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung der Gesamtreisepreis sofort fällig.

Die jeweiligen Fälligkeitstermine für An- und Restzahlung teilen wir mit der Buchungsbestätigung/Rechnung mit. Ihre Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert. Mit der Buchungsbestätigung und Rechnung wird Ihnen der Sicherungsschein übergeben oder übersandt.

Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen auch nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, sind wir zum Rücktritt von dem Reisevertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt, es sei denn, es lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

 

3. Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Reise- bzw. Törnbeschreibungen und auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.

Grundsätzlich sind mit dem Reisepreis die Bereitstellung einer Segelyacht und des Skippers sowie die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen abgegolten. Die Kaution zur Absicherung von für Schäden am Schiff stellen wir ebenfalls für Sie. Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. eigenständige Unternehmen vor Ort, Miete von Fahrrädern oder anderen Sportgeräten oder Veranstaltern gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20 % (mind. jedoch 25,- EUR p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigen.

Dazu gehören z.B. Wechsel auf ein gleich- oder höherwertiges Schiff, Änderungen fixer Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von nicht vorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- und Witterungsgründen ergeben können. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind. Wir werden dem Reisenden ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Ergeben sich Routen und Zeitpläne nicht bereits aus der Reisebeschreibung, werden sie vom Schiffsführer in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Abweichungen hiervon, die der Skipper aus seemännischen, nautischen oder ausbildungstechnischen Gründen für erforderliche hält, sind jederzeit möglich, ohne dass hierdurch ein Reisemangel begründet wird.

Preiserhöhungen seitens des Veranstalters sind in Höhe bis 8 % des Reisepreises bis 20 Tage vor Abreise möglich, zum Beispiel aufgrund von Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gem. §651 h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

Bei einem Rücktritt von Segelreisen bis zum

30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen pauschal 30 % des Reisepreises,
ab 31. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,
ab 24. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 17. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
ab 10. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt und danach 100% des Reisepreises.

Flugbuchungen sind, falls im Beförderungsvertrag nicht anders geregelt, nicht umbuchbar und nicht stornierbar. Der Veranstalter räumt Ihnen im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisantritts, der Unterkunft/des Törns oder der Beförderungsart – innerhalb der gleichen Saison - gemäß den Verfügbarkeiten vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von 50,- € pro Reisendem zu berechnen. Bei vermittelten Leistungen richtet sich die Höhe nach den AGB’s des jeweiligen Reiseveranstalters/Anbieters. Umbuchungen nach dem 31. Tag vor Reiseantritt sind nicht möglich. Der Reisende hat in diesem Fall den Rücktritt von dem Reisevertrag zu erklären –mit den oben genannten Entschädigungsfolgen- und kann im Rahmen der Verfügbarkeit eine Neuanmeldung vornehmen.

Soll eine Ersatzperson (Dritter) an Stelle eines gebuchten und bestätigten Reisenden in den Reisevertrag eintreten, bedarf es dazu einer Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die Änderung eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Vorgang zu erheben. Ein Nachweis, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson für den anteiligen Reisepreis und die durch die Anmeldung der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten gesamtschuldnerisch.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir sind berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren.

Solche Umstände sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, schweres Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes und Unmöglichkeit des Ersatzes.

In diesem Fall hat der Reisende das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem aktuellen Leistungsumfang anzubieten.

Sollten Umstände eintreten, die den Rücktritt durch uns erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben (z.B. auch bei Preisänderung eines Leistungsträgers bei ausschließlicher Preisvermittlung durch uns) steht uns auch hier eine Kündigung frei.

Wir sind berechtigt, den Törn bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn abzusagen und von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindesteilnehmerzahl (in der Regel 3 Personen) nicht erreicht ist.

Weiterhin ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn wir die Durchführung der Reise nach Abmahnung des Reisenden seitens Ocean’s Eleven GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; müssen uns aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.

Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies kann bei Segelreisen ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn

  1. der Reisende nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder fortzusetzen aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen.
  2. die Reise nur mit einer Hilfsperson antreten kann, diese aber nicht vorhanden ist.
  3. von Nachteil für die Sicherheit oder die ungestörte Reisedurchführung der anderen Reisenden, Mannschaft oder Schiffes ist oder sein könnte.

In einem solchen Fall sind wir nicht verpflichtet, den Reisepreis zurück zu zahlen. Kosten und Auslagen für die Ausschiffung und außerplanmäßige Heimreise fallen in einem solchen Fall dem Reisenden zur Last.


7. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Reiseveranstalters für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen und der angegebenen Reisedienstleistungen.

Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
  2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns darauf berufen.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Konzert- und Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zu dem ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Reisende erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

Zur Abdeckung von Schäden am Schiff stellen wir die Kaution. Eine Gemeinschaftshaftung der Crew für Schiffschäden findet nicht statt. Für Schäden, deren Verursacher feststeht, haftet grundsätzlich der Verursacher selbst.

Wir haften nicht für Sachschäden und Verlust, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, insbesondere nicht an persönlicher Ausrüstung und an persönlichem Gepäck. Wie empfehlen Ihnen, eine Reisegepäck-Versicherung abzuschließen.


8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an uns mitzuteilen.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag telefonisch von 9 bis 18 Uhr unter +49 4642 925 11 11 sowie per eMail an ahoi(at)oceans11.de. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich an unsere Notfallnummer +49 170 766 3666 wenden.

Bitte informieren Sie außerdem an Ort und Stelle den Schiffsführer bzw. Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier, Tourguide). Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Schiffsführer oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


9. Geltendmachung von Ansprüchen

Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige  nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651 m bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach §651 n Schadensersatz zu verlangen.


10. Verjährung

Der Reisende und die Ocean’s Eleven GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche aus angezeigten Mängeln eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, die  (BGB § 651 i und j). Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.


11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. Wir informieren in den Reiseausschreibungen über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweisen auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

12. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit

An einem Streitbeilegungsverfahren werden wir nicht teilnehmen. Bei Streitigkeiten wäre die    Verbraucherschlichtungsstelle Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Ref. 216
Postfach 80 01, 53105 Bonn

Telefon: 030 22480-590 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr)
Telefax: 030 22480-518
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

zuständig.


13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

14. Allgemeines

Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.

Der Reisende kann die Ocean’s Eleven GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Ocean’s Eleven GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ocean’s Eleven GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Flensburg/Deutschland.

Stand: November 2021